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Häufig gestellte Fragen
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Bankprämien zählen zu den Einkünften aus sonstigen Leistungen. Diese Einnahmen sind dann steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres die Freigrenze von 256€ überschreiten. Ist dies der Fall, so müssen die gesamten Prämien sowie andere sonstige Einnahmen voll versteuert werden.
Zusammengefasst heißt das für die Einkünfte aus sonstigen Leistungen:
1) unter 256€: keine Steuern fällig
2) Ab 256€: Steuern auf die gesamten Einkünfte aus sonstigen Leistungen
Diese Ausführungen stellen keine Steuerberatung dar. Für weitere Infos kontaktiere bitte einen Steuerberater.